Zwischen 20 und 30
Millionen Zivilisten kamen ums Leben.
Am schlimmsten litten die
europäischen Juden. Die Sowjetunion, Polen und Jugoslawien verloren mehr als
ein Zehntel ihrer Bevölkerung.
20 Millionen Menschen, davon mindestens 12 Mil. Deutsche,
die im Osten ihren Besitz zurücklassen mussten, wie auch Polen, die in
Arbeitslager nach Deutschland gebracht worden waren, waren gezwungen, während
und nach dem Krieg ihre Heimat zu verlassen.
Die Menschen in Deutschland lebten in Kellern, Ruinen und
Notunterkünften; die Not wurde durch die dazukommenden Heimatvertriebenen noch
größer.
Kriegsgefangene warteten auf ihre Heimkehr, die ihnen
Adenauer als erster Bundeskanzler durch seine Einigung mit der Sowjetunion ermöglichte.
Umso erstaunlicher ist es,
dass Deutschland in so einer Situation, geprägt von Armut und Zerstörung,
innerhalb von wenigen Jahren einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebte.
Der Aufschwung wurde durch
den Korea – Krieg ( 1950-1952 ) mit herbeigeführt, der eine große Nachfrage
nach fast allen Industrieprodukten auslöste und erneute militärische Aufrüstung
forderte.
Weitere Faktoren des
Aufschwungs waren der Marshall-Plan, der vorsah, europäische Länder durch
Wareneinfuhr, Aufträge und Kredite beim Wiederaufbau zu unterstützen und der
die Liberalisierung der Wirtschaft und den Handel mit der USA zwingend
voraussetzte.
Niedrige Arbeitslöhne ermöglichten
niedrige Exportpreise und hohe Rücklagen, die neuen Investitionen zugutekamen.
Arbeitskämpfe und Streiks
waren selten, da das Volk froh war, überhaupt Arbeit zu haben.
Nach den „mageren“
Jahren genossen die Westdeutschen den neuen Wohlstand, es verbreitete sich
Zufriedenheit und Fortschrittsoptimismus im Volk.
Auch die Versorgung mit
Nahrungsmitteln und auch die medizinische Versorgung verbesserte sich und wurde
durch Subventionen unterstützt.
Es war ein Gebot der Solidarität und Gerechtigkeit, dass
die Waisen und Witwen, die Flüchtlinge und Ausgebombten für ihre Opfer und
Verluste materielle Entschädigung erhielten.
Dazu diente auch der
eingeführte Lastenausgleich, der in der Bundesrepublik den weniger Geschädigten
Ausgleichsabgaben abverlangte, um den besonders Betroffenen einen materiell
gerechteren Ausgleich zu ermöglichen.